Aufnahme
- In der KiTa Ernestine werden Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht aufgenommen.
- Über die Aufnahme der Kinder entscheidet das Leitungsteam anhand der Aufnahmekriterien und nach Belegungsmöglichkeiten der Gruppen.
- Die Aufnahme in der Krippe garantiert keinen Betreuungsplatz im Elementarbereich. Das Leitungsteam ist bemüht, allen Kindern aus der Krippe einen Platz im Elementarbereich vorzuhalten, wendet jedoch dabei immer die Aufnahmekriterien an.
Öffnungszeiten
- Die KiTa ist regulär von Montag bis Freitag geöffnet. Die Betreuungszeiten der jeweiligen Gruppen variieren und sind im Betreuungsvertrag festgelegt.
- Die KiTa ist an regulären gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
- Zusätzlich ist die KiTa an 20 Tagen im Jahr geschlossen. Diese sind in der Regel:
- in den Sommerferien 2 Wochen (Sommerschließzeit)
- zwischen Weihnachten und Neujahr (Winterschließzeit)
- an festgelegten Brücken- oder Fortbildungstagen (Schließtage)
- Die Schließzeiten werden im Vorjahr mit dem KiTa Beirat abgestimmt. Die festgelegten Schließzeiten werden den Personensorgeberechtigten (Eltern) rechtzeitig mitgeteilt. Bei der Planung der Schließzeiten ist die Regeneration der Mitarbeiter*innen zu berücksichtigen.
Bring-, Abhol- und Fehlzeiten
- Die Kinder müssen regulär gemäß Öffnungszeit der Gruppe gebracht werden. Ein gemeinsamer Start in den KiTa Tag erweist sich als strukturgebend für das Kind und ermöglicht einen reibungslosen Tagesablauf. In der Regel erfolgt die Abholung des Kindes zum Ende der Öffnungszeit. Bitte bedenken Sie dabei, dass das Ende der Öffnungszeit auch der Dienstschluss der Mitarbeiter*innen ist. Ein zu spätes Abholen führt zu Überstunden.
- Ausnahmen zum regulären Abholen oder Bringen müssen vorher mit der Gruppenfachkraft abgesprochen werden.
- Verspätetes Abholen muss bei der Gruppenfachkraft angekündigt werden. Notfalls durch einen Anruf, falls eine unvorhergesehene Verspätung eintrifft.
- Wiederholtes verspätetes Abholen kann dazu führen, dass die Polizei eingeschaltet wird, wenn die Gruppenfachkraft nicht länger in der KiTa bleiben kann.
- Längere geplante Fehlzeiten (z.B. Urlaube) sind vorher der Gruppenfachkraft mitzuteilen. Anderen Falls kann es zur Kündigung des Platzes kommen.
- Fehlzeiten (Abwesenheit durch Krankheit) ist der Gruppenfachkraft per Anruf oder APP mitzuteilen. Der Infektionsschutz ist dabei anzuwenden.
Verpflegung & Gebühren
- Jedes Kind nimmt in der Regel an der Vollverpflegung in der KiTa teil. Diese umfasst ein Frühstück und ein Mittagessen. Ein Snackangebot gibt es zudem am Nachmittag oder bei Ausflügen.
- Die Kosten für die Vollverpflegung setzten sich wie folgt zusammen:
- 20,00 Euro Frühstück und Snack
- 40,00 Euro Mittagessen
- Die Gesamtsumme der Verpflegung wird monatlich rückwirkend per SEPA Lastschrift eingezogen.
- Sofern eine gültige Ermäßigung (Kiel Karte) vorliegt und diese in der KiTa eingereicht wurde, werden die Mittagskosten erstattet. Die 20,00 Euro Frühstücksgeld sind jedoch zusätzlich zu zahlen.
- Bei Fehlzeiten des Kindes wird das Verpflegungsgeld nicht erstattet.
- Wenn Ihr Kind länger als 20 aufeinanderfolgenden Betriebstagen die KiTa nicht besuchen wird, kann ein Antrag auf Aussetzung des Verpflegungsgeldes gestellt werden.
- Die regulären Schließzeiten bleiben unberücksichtigt.
Informationen zu den Gebühren finden Sie hier.
Bildungsdokumentation
Die Verpflichtung zur Bildungsdokumentation ergibt sich aus dem KiTaG und bildet einen Teil der Grundlage der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Unsere Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen wird mit Hilfe der Entwicklungsschnecke sowie der Bildungs- und Lerngeschichten erfasst. Es dient uns dabei, die Einzigartigkeit der Kinder systematisch zu erfassen und so eine Grundlage für die weitere Arbeit zu schaffen. Es kann auf diese Weise die Entwicklung der Kinder von Beginn unterstützen und jedes Kind individuell gefördert werden. Die Kinder haben ein eigenes Portfolio. Aus diesen Gründen machen wir in bestimmten Momenten in Ansprache mit den Kindern Fotos. (Bitte füllen Sie die Einverständniserklärung dafür aus).
Erziehungs- und Bildungskooperation
- In der KiTa Ernestine wird eine aktive Beteiligung und Mitwirkung angestrebt. Mehrere Gremien ermöglichen die Kooperation von KiTa und Personensorgeberechtigten, sowie der erweiterten Familien der Kinder. In dieser Zusammenarbeit geht es zunächst um die Förderung und das Wohl des einzelnen Kindes. Als weiteres Ziel sehen wir, dass dadurch zur Chancengleichheit beigetragen werden kann. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Lebenslagen und Lebenswelten und mit dem Bewusstsein für Diversitäten von Familien gestalten wir die Erziehungs- und Bildungskooperation miteinander.
- Die direkte Mitwirkung in der KiTa Ernestine ist in folgenden Gremien festgelegt:
- Regelmäßige Entwicklungsgespräche, Elternabende in den Gruppen, Gruppenübergreifende Themenelternabende, Mitgestaltung von Festen und Veranstaltungen, Elternvertreter*innen, Beirat, gemeinsame Arbeitsgruppen
- Für Kritik und Anregung steht allen Familien das Beschwerdemanagement zur Verfügung
- Für eine stabile und kooperative Kommunikation nutzen wir folgende Mittel: Aufnahmegespräche, Tür- und Angelgespräche, Entwicklungsgespräche (bei Bedarf mit Dolmetscher*innen), KiTa APP, Mails, Telefonate, Konfliktgespräche (bei Bedarf moderiert), Beschwerdemanagement
- Für eine geregelte zuverlässige Kommunikation nutzen wir die KD KiTa APP (Informationen dazu entnehmen Sie der Begrüßungsmappe)
Versicherung
- Die Kinder mit gültigem Betreuungsvertrag sind gesetzlich über die Unfallkasse Nord gegen Unfälle in der KiTa und bei Ausflügen der KiTa versichert. Dies beinhaltet:
- Den direkten Weg zur KiTa und von dort nach Hause
- Während des Aufenthaltes innerhalb der Öffnungszeiten in der KiTa
- Während den Veranstaltungen in der KiTa
- Bei Ausflügen der KiTa außerhalb des KiTa Geländes
- Alle Unfälle im Zusammenhang mit dem KiTa Besuch müssen der KiTa sofort gemeldet werden. Die KiTa ist verpflichtet der Unfallkasse gegenüber eine Unfallanzeige zu schreiben und ihre hausinterne Dokumentation über Unfälle zu führen.
- Es besteht kein Versicherungsschutz gegenüber mitgebrachten Spielsachen, Kleidung oder Verlust von privatem Eigentum.
Präventions- und Schutzkonzept
- Als zentrale Kategorien der kindlichen Bedürfnisse für das Kindeswohl sind entscheidend:
- Vitalbedürfnisse
- Soziale Bedürfnisse
- Bedürfnisse nach Kompetenz und Selbstbestimmung
- Benannte Grundbedürfnisse ergeben für die pädagogische Arbeit in der KiTa Aspekte für Schutz und Förderung.
- Als Handlungsprinzip und bei allen Maßnahmen vorrangig werden diese Aspekte berücksichtigt. Anhand dieser Bedürfnisse orientiert sich das Präventions – und Schutzkonzept der KiTa Ernestine. Dieses steht Ihnen in der Begrüßungsmappe sowie im pädagogischen Konzept zur Verfügung.
Regelung im Krankheitsfall des Kindes
- Bei starken Krankheitssymptomen durch Erkältungen kann das Kind nicht in der KiTa betreut werden. Es muss eine Spielbereitschaft zeigen und in sich genug Kraft haben, einen anstrengenden Tag zu bewerkstelligen.
- Kinder, die im Laufe der Betreuungszeit deutlich in ihrem Spiel- und oder Bewegungsverhalten eingeschränkt sind und bei denen eine deutliche Veränderung des gesunden Allgemeinzustandes sichtbar wird, können den weiteren Tag nicht in der KiTa verbringen. Wir informieren Sie in diesem Fall und bitten Sie zügig ihr Kind abzuholen. Nicht nur Fieber ist dafür ein Indikator. Bei unklaren und augenscheinlich lebensbedrohlichen Situationen wird zuerst der Notarzt informiert und dann die Personensorgeberechtigten.
- Bei Fieber, Durchfall und Erbrechen muss das Kind mindestens 48 Stunden zuhause betreut werden.
- Regelung gemäß §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz: Es gibt ein Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen (KiTa Ernestine) für Menschen, die an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder im Verdacht stehen. Die ausführliche Liste der Krankheiten entnehmen Sie der Anlage „Gemeinsam vor Infektionen schützen“. Ebenfalls regelt das Infektionsschutzgesetz bei welchen Krankheiten eine Meldepflicht vorliegt und welcher Impfschutz für den Besuch der KiTa notwendig ist. Alle Angaben der Anlage werden in der KiTa Ernestine angewandt und umgesetzt.
- Verabreichung von Medikamenten: Ohne Anweisung der Sorgeberechtigen und der/des Ärztin/ Arztes dürfen in einer KiTa generell keine Medikamente verabreicht werden. Eine schriftliche Vereinbarung kann im Bedarfsfall getroffen werden.
Regelung im Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen/ Notbetreuung
Die KiTa Ernestine ist ein freier und anerkannter Träger der Jugendhilfe und ist gemäß Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Kiel sowie KitaG verpflichtet einen Betreuungsschlüssel zur Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Gelingt dies aufgrund von Ausfällen der Mitarbeiter*innen nicht, muss eine eigene Lösung entwickelt werden, die dem Gesetz und dem pädagogischen Konzept entspricht, um eine bestmögliche Betreuung anzubieten. In der KiTa Ernestine wurde durch das Leitungsteam ein Ranking entwickelt, damit die Betreuungssituation bei Krankheitsfällen und Betreuungsengpässen in den Gruppen möglichst strukturiert ist. Wir nennen das in der Ernestine Notbetreuung. Das Notgruppenranking und die dazugehörenden Selbstauskunftsbögen erhalten Sie durch die Begrüßungsmappe.
Zum Ordnungsverhalten aller
- Handy und Medien: Während der Hol- und Bringzeiten ist die Nutzung des privaten Handys/Smartphones in den Innenräumen der KiTa sowie im Außengelände der Kinder nicht gestattet.
- Alkohol und Rauchen: Das Rauchen und Trinken von Alkohol ist in den Innen- und Außenbereichen der KiTa generell verboten.
- Annahme von Geschenken: Den Mitarbeiter*innen der KiTa ist es nicht gestattet, Geschenke, die einen Wert von 5,00 Euro überschreiten, von einzelnen Personensorgeberechtigten anzunehmen.
- Die KiTa Ernestine ist eine Saubere KiTa. Bitte berücksichtigen Sie dies beim Betreten des Gebäudes und wenden die Maßnahmen dafür an.
Respektvolles Miteinander
- Wir verhalten uns alle tolerant und fair gegenüber den verschiedenen Persönlichkeiten und Wertevorstellungen aller Kinder, Personensorgeberechtigten und Mitarbeiter*innen der KiTa.
- Dies setzt auch voraus, dass weder Kinder noch Erwachsene durch Handlungen oder Äußerungen diskriminiert werden. Der Trägerverein behält sich vor in solchen Fällen Konsequenzen zu ziehen.
- Alle Familien, die einen Betreuungsvertrag mit der KiTa Ernestine geschlossen haben, unterstützen das Leitbild und den interkulturellen Ansatz des Trägervereins.
- Wir kommunizieren und bearbeiten Konflikte oder Barrieren frühzeitig und offen. Wir sind zuverlässig und halten Vereinbarungen sowie Entscheidungswege ein.
Verbindliche Anerkennung
Die aktuelle Fassung der KiTa Ordnung wird allen Personensorgeberechtigten mit dem Betreuungsvertrag ausgehändigt. Durch die Unterschrift des Betreuungsvertrages wird die KiTa Ordnung verbindlich anerkannt.